Haben sie Fragen zur Finanzierung?
Wenn eine Therapie indiziert ist, können die gesetzlichen Vertreter bei der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) ein Gesuch um Übernahme der Kosten für die Logopädie stellen. Dieses Gesuch wird mit dem logopädischen Bericht eingereicht.
Wenn keine Therapie folgt, fallen die Abklärungskosten von CHF 420 zu Lasten der Eltern. Die Rechnung kann mit einer ärztlichen ‚Verordnung zur logopädischen Therapie’ bei der Krankenkasse eingereicht werden, wobei keine Garantie auf die Übernahme der Kosten besteht.
Wenn keine Therapie folgt, jedoch zusätzliche Beratungsgespräche gewünscht werden, tragen die Eltern die Kosten (CHF 150 / Stunde).